Wissen · Zusammenarbeit

Produktspezifikation: Das Fundament jeder Lohnherstellung.

Die Produktspezifikation ist das Dokument, das alle Eigenschaften eines Lebensmittels verbindlich beschreibt – von Rezeptur und Sensorik über Allergene und Mikrobiologie bis zu Verpackung und Kennzeichnung. Sie ist die gemeinsame Wahrheit zwischen Auftraggeber und Hersteller.

Wenn ein Lohnabfüll-Projekt schiefgeht, liegt die Ursache selten an der Maschine – sondern fast immer daran, dass beide Seiten unterschiedliche Dinge „gemeint“ haben. Die Spezifikation macht aus Annahmen belastbare, prüfbare Vereinbarungen.

Was gehört in eine Produktspezifikation?

  • Produktidentität: Bezeichnung, Artikelnummer, GTIN/EAN, rechtliche Verkehrsbezeichnung.
  • Rezeptur & Zutaten: Zutatenliste mit Anteilen, Herkunfts- und Qualitätsanforderungen (z. B. Bio).
  • Allergene: enthaltene Allergene und mögliche Spuren – auch mit Blick auf andere Produkte auf derselben Anlage.
  • Sensorik: Aussehen, Geruch, Geschmack, Textur – als Referenz für Wareneingang und Reklamationen.
  • Physikalisch-chemische Werte: z. B. Feuchte, Korngröße, Schüttdichte.
  • Mikrobiologie: Grenz- und Richtwerte sowie das Prüfkonzept.
  • Nährwerte: die Big-7-Nährwertangaben als Basis der Kennzeichnung.
  • Verpackung: Gebinde, Material, Füllmenge mit Toleranzen, Umkarton, Palettierschema.
  • Kennzeichnung: Etiketteninhalte, LOT-Format, MHD-Regel, Pflichtangaben.
  • Haltbarkeit & Lagerung: MHD-Laufzeit, Lagerbedingungen, Transportanforderungen.
  • Qualitätssicherung: Prüfplan, Rückstellmuster-Regelung, Dokumentation, Vorgehen bei Abweichungen.

Rohwaren- und Endproduktspezifikation

In der Praxis arbeitet man zweistufig: Rohwarenspezifikationen definieren die Anforderungen an jede eingekaufte Zutat und sind die Grundlage der Wareneingangsprüfung. Die Endproduktspezifikation beschreibt das fertige, abgefüllte Produkt. Beide müssen zusammenpassen.

Warum die Spezifikation beide Seiten schützt

Für den Auftraggeber ist sie die Garantie, dass „sein“ Produkt reproduzierbar entsteht. Für den Hersteller ist sie der Maßstab, an dem seine Arbeit gemessen wird: Was der Spezifikation entspricht, ist vertragsgemäß. Bei Reklamationen ist sie das erste Dokument, das auf den Tisch kommt – zusammen mit dem Rückstellmuster der betroffenen Charge.

Häufige Fragen

Beides kommt vor. Markeninhaber mit eigener Produktentwicklung liefern oft fertige Spezifikationen; Start-ups erarbeiten sie meist gemeinsam mit dem Abfüller. Entscheidend ist, dass am Ende beide Seiten dasselbe Dokument freigegeben haben.

So detailliert, dass ein fachkundiger Dritter das Produkt allein anhand des Dokuments herstellen und prüfen könnte. Faustregel: Alles, worüber man später streiten könnte, gehört hinein – mit Zahlen und Toleranzen statt Adjektiven.

Jede Änderung läuft über ein Änderungsverfahren: neue Version, Prüfung der Auswirkungen (Allergene, Kennzeichnung, MHD), Freigabe durch beide Seiten. Stille Änderungen sind das größte Risiko in Lieferbeziehungen.

Als Vertragsbestandteil ja: Sie definiert die geschuldete Beschaffenheit der Ware. Deshalb gehört sie – von beiden Seiten freigegeben – zu jedem Liefer- oder Lohnherstellungsvertrag.

Noch keine Spezifikation?

Wir entwickeln sie mit dir – als Teil von Rezepturentwicklung und Musterphase.