Was ist das MHD? Mindesthaltbarkeit richtig verstehen und verwalten.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften – Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert – behält. Es ist ein Qualitätsversprechen, kein Wegwerfdatum.
Kaum ein Datum wird so oft missverstanden – und kaum eines hat so direkte Folgen für Lager, Handel und Umsatz. Wer Lebensmittel produziert oder versendet, managt mit dem MHD faktisch die Verkaufsfähigkeit seiner Ware.
MHD und Verbrauchsdatum: der entscheidende Unterschied
Das MHD („mindestens haltbar bis …“) sagt: Bis zu diesem Datum garantiert der Hersteller die volle Qualität. Danach ist das Produkt nicht automatisch verdorben – trockene Produkte wie Nüsse, Snacks oder Pulver sind oft weit über das MHD hinaus einwandfrei, sollten dann aber geprüft werden.
Das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis …“) ist etwas völlig anderes: Es steht auf sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch oder Räucherfisch. Nach Ablauf darf die Ware nicht mehr verkauft werden. Für die trockenen Produkte, die wir abfüllen, ist praktisch immer das MHD relevant.
Wer legt das MHD fest?
Der Hersteller bzw. Inverkehrbringer – auf Basis von Erfahrungswerten, Lagerversuchen oder Haltbarkeitstests. Faktoren sind Rezeptur (Fettgehalt, Wasseraktivität), Verpackung (Barriereeigenschaften) und Lagerbedingungen. In der Produktspezifikation wird das MHD verbindlich festgehalten – inklusive der Frage, ob es ab Produktions- oder ab Abfülldatum gerechnet wird.
MHD im Lager: FEFO statt FIFO
Im Food-Fulfillment gilt FEFO – First Expired, First Out: Kommissioniert wird immer die Ware mit dem kürzesten Resthaltbarkeitsdatum zuerst, unabhängig davon, wann sie eingelagert wurde. Das funktioniert nur, wenn das MHD je Charge und Lagerplatz digital erfasst ist. Ein ERP mit MHD-Verfolgung steuert das automatisch.
Restlaufzeit: die stille Anforderung des Handels
Der Handel nimmt Ware nur mit ausreichender Rest-Haltbarkeit an. Üblich sind vertraglich vereinbarte Mindest-Restlaufzeiten bei Anlieferung – oft als Anteil der Gesamthaltbarkeit (z. B. zwei Drittel). Wird sie unterschritten, drohen Annahmeverweigerung oder Preisabschläge.
Häufige Fragen
Grundsätzlich ja – anders als beim Verbrauchsdatum ist der Verkauf nach MHD-Ablauf nicht verboten. Der Verkäufer übernimmt dann aber die Verantwortung für die einwandfreie Beschaffenheit. Im regulären Handel wird abgelaufene Ware praktisch nicht mehr angenommen.
Die Angabe „mindestens haltbar bis …“ mit Tag/Monat/Jahr – je nach Gesamthaltbarkeit darf verkürzt werden (bei mehr als 18 Monaten reicht das Jahr, bei 3 bis 18 Monaten Monat und Jahr). Dazu gehören die Lagerbedingungen, wenn die Haltbarkeit davon abhängt.
Das MHD beschreibt die Haltbarkeit, die LOT-Nummer identifiziert das Produktionslos. Wenn Tag und Monat im MHD angegeben sind, kann das MHD die Losangabe ersetzen – viele Hersteller drucken trotzdem beides.
Beim Wareneingang wird das MHD je Charge digital erfasst und dem Lagerplatz zugeordnet. Ab dann steuert es die Kommissionier-Reihenfolge (FEFO), die Restlaufzeitprüfung je Kunde und Warnmeldungen für kritische Bestände.
Weiterlesen: Was ist eine Charge? · Was ist eine LOT-Nummer?
MHD-Verfolgung ohne Excel?
Unser Fulfillment kommissioniert nach FEFO und überwacht Restlaufzeiten automatisch.